Bei der Beratung und Betreuung sportrechtlicher Mandate sind übergreifende Kenntnisse aus diversen Rechtsgebieten erforderlich. Gefragt sind vereinsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Kenntnisse ebenso wie Erfahrungen in den Regelwerken der Sportverbände oder in Haftungsangelegenheiten. Durch unsere Erfahrungen und die Fachanwaltschaften unserer Rechtsanwälte unter anderem im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, aber auch Verkehrsrecht sind wir in der Lage, diesen notwendigen fachübergreifenden Ansatz zu bieten.
Wir betreuen in unserer Kanzlei Spieler, Spielervermittler, regional tätige Vereine und Clubs wie auch überregionale Sportverbände. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind unter anderem:
- Verbands- und Vereinsrecht, insbesondere Satzungsrecht und Nebenordnungen
- Sportarbeitsrecht, insbesondere Arbeitsverträge (Spielerverträge und Trainerverträge), Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Lohn, Prämien und Vertragsstrafen
- Sporthaftungsrecht, insbesondere Vereins- und Organhaftung, Haftung von Gesellschaftern, Veranstaltern und Sponsoren, insbesondere auch bei Sportverletzungen (Schadensersatz und Schmerzensgeld), Haftungsbegrenzungsmöglichkeiten
- Vermittlerverträge, Ausbildungsentschädigungen
- Werbe- und Vermarktungsrecht einschließlich Wettbewerbsrecht
Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen und setzen – wenn der Hinweis auf sportliche Kameradschaft und Fairness nicht mehr ausreicht – Forderungen auch gerichtlich durch bzw. wehren unberechtigte Forderungen ab. Mandate im Bereich Sportrecht werden in unserer Kanzlei vorrangig von Rechtsanwalt Marcel Schmieder betreut.
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Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Beratung benötigen. In einem ersten Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die effektivste und für Sie sinnvollste Vorgehensweise und klären Sie in diesem Zusammenhang auch über hierfür anfallende Kosten auf.