Die Kanzlei berät unter Federführung von Dr. jur. Michael Haas, Fachanwalt für Medizinrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht die Leistungserbringer des Gesundheitssystems. Unterstützt wird er von Rechtsanwältin Dr. jur. Annekatrin Jentzsch. Dabei konzentrieren wir uns auf die unternehmerische Seite des Arztes, der Apotheke, des MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum), der Reha-Klinik und des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder Anbieters von Hilfs- und Heilmitteln. So stehen u.a. Fragen zur Zulassung von Ärzten und MVZ oder rechtliche Probleme mit Berufsrecht, Honorarbescheid, Regelleistungsvolumen (RLV, QZV), Wirtschaftlichkeitsprüfung im Fokus.
Auch das Gesellschaftsrecht der Heilberufe in Gemeinschaftspraxis, überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ oder Krankenhausträger, M&A Begleitung und legal due diligence im Bereich Krankenhaus, Vertragsarztsitz oder sonstigen Gesellschaften der Gesundheitsbranche findet in diesem Kontext Berücksichtigung. Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Haas trägt regelmäßig zu krankenhausrechtlichen Themen bei der Krankenhausgesellschaft Sachsen vor. Wir vertreten Ärzte bei Ermittlungsverfahren und Strafverfahren.
Die Fachanwältin für Familienrecht Diana Wiemann-Große berät zusammen mit Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Haas Ärzte bei Trennung und Scheidung sowie zur Praxisnachfolge, zum Ehevertrag und Testament des Arztes.
Das Arbeitsrecht in der Gesundheitswirtschaft vertritt Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Schneider.
In Arzthaftungssachen betreut Sie Rechtsanwältin Dr. jur. Annekatrin Jentzsch.
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Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Beratung benötigen. In einem ersten Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die effektivste und für Sie sinnvollste Vorgehensweise und klären Sie in diesem Zusammenhang auch über hierfür anfallende Kosten auf.