Aus einem Mietvertrag ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter. Wir beraten Wohnungsunternehmen, private Vermieter, Haus- und WEG-Verwaltungen, Immobilienmakler sowie Wohnungseigentümer und Mieter in allen Angelegenheiten des Immobilien-, Gewerbe- sowie Wohnraummietrechts und Wohnungseigentumsrechts. Dies umfasst die Verhandlungen bei Abschluss von Miet- und Kaufverträgen, die Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, aber auch die Prüfung von Mietverträgen sowie Mieterhöhungen und die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen bis hin zur Prozessvertretung. Das Mietrecht ist geprägt von zahlreicher Rechtsprechung. Wir behalten für Sie den Überblick.
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Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Beratung benötigen. In einem ersten Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die effektivste und für Sie sinnvollste Vorgehensweise und klären Sie in diesem Zusammenhang auch über hierfür anfallende Kosten auf.