Die Tätigkeit von Restrukturierungs- und Sanierungsberatern umfasst neben der außergerichtlichen Sanierung die Vorbereitung, Beratung und Begleitung von Insolvenzverfahren. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Initiierung und konsequenten Umsetzung nachhaltiger Restrukturierungs- und Sanierungsprogramme sowie der Minimierung der persönlichen Risiken für Geschäftsführer oder Gesellschafter.
Die dabei zu treffenden Maßnahmen reichen vom Sanierungskonzept über Finanzierungsinstrumente, dem Umgehen haftungsrechtlicher Fallstricke bis hin zur Wahl geeigneter arbeitsrechtlicher Sanierungsmaßnahmen, denn die Restrukturierungs- und Sanierungspraxis wird durch zahlreiche aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen der Rechtsprechung beeinflusst. Ist aufgrund des Vorliegens eines Insolvenzgrundes ein Insolvenzverfahren unumgänglich, sind die richtungsweisenden Maßnahmen eng mit der Geschäftsleitung abzustimmen. Diese können in der Erstellung eines Insolvenzplans oder der Vorbereitung einer übertragenden Sanierung wie auch in der Einleitung von Maßnahmen nach dem ESUG zur Durchführung des Insolvenzverfahrens im Rahmen der Eigenverwaltung bestehen. Außerdem sind Insolvenzanfechtungs- und Haftungsrisiken zu analysieren und zu vermeiden.
Benötigen Sie für Ihr Unternehmen entsprechende Unterstützung, werden Sie in unserer Kanzlei vorrangig von Herrn Rechtsanwalt Marcel Schmieder mit langjähriger Erfahrung im Insolvenzrecht betreut, dessen Tätigkeitsschwerpunkt zudem das Handels- und Gesellschaftsrecht ist.
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