Die Eintragung des eigenen Firmennamens oder -logos als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt ist ein kostengünstiges und häufig vernachlässigtes Marketinginstrument. Nur die Registermarke bietet ausreichenden Schutz vor Nachahmung und Rufausbeutung. Generell gilt, dass Ergebnisse geistigen Schaffens nur dann effektiv wirtschaftlich verwertet und gegenüber Dritten verteidigt werden können, wenn entsprechende Schutzrechte bestehen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen:
- dem technischen Bereich, der Patente und Gebrauchsmuster umfasst, und
- dem nicht-technischen Bereich, zu dem Marken, Geschäftsbezeichnungen, Geschmacksmuster oder Urheberrechte gehören.
Die Beratungsschwerpunkte unserer Kanzlei
- die Prüfung der Schutzrechtsfähigkeit (z. B. von Produkt- oder Unternehmenskennzeichen),
- die Anmeldung und Überwachung von Schutzrechten, insbesondere Marken,
- die Erstellung und Bewertung von Lizenzverträgen
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Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Beratung benötigen. In einem ersten Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die effektivste und für Sie sinnvollste Vorgehensweise und klären Sie in diesem Zusammenhang auch über hierfür anfallende Kosten auf.