Das Individualarbeitsrecht regelt Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das kollektive Arbeitsrecht hat demgegenüber die Beziehungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zum Inhalt. Herr Rechtsanwalt Philipp Schneider als Fachanwalt für Arbeitsrecht erstellt gerichtsfeste Arbeitsverträge und passt bestehende aktuell rechtssicher an. Er berät zur Befristung und zu Fragen um den Urlaub, Lohn und Gehalt. Bei Abmahnungen, Kündigungen und Kündigungsschutz wird seine anwaltliche Hilfe ebenso in Anspruch genommen wie bei Mobbing und Versetzung, Elternzeit, Ruhestand oder der Korrektur von Arbeitszeugnissen.
Mit fundiertem Spezialwissen stehen wir immer an Ihrer Seite.
Behalten Sie einfach Ihr gutes Recht!
In betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren, insbesondere bei dem Spezialgebiet Eingruppierung / öffentlicher Dienst, kooperiert unsere Kanzlei mit Herrn Rechtsanwalt Arnd Leser als professionelle Vertretung, ebenso wie in Einigungsstellen- und Schlichtungsverfahren. Er ist unser kompetenter Ansprechpartner bei der arbeitsrechtlichen Betreuung im Hinblick auf Tarifverträge im öffentlichen Dienst und arbeitsrechtliche Sonderbestimmungen des Beamtenrechts, im Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht. Herr Rechtsanwalt Leser ist auch zur Mitarbeitervertretung im kirchlichen Arbeitsrecht zugelassen und berechtigt, Mandate vor allen Kirchengerichten der EKD zu vertreten.
Die Beratungsschwerpunkte unserer Kanzlei
- die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsvereinbarungen und Kündigungen
- die Beratung vor und nach dem Ausspruch von Kündigungen sowie die Vorbereitung und Durchführung arbeitsgerichtlicher Verfahren wie Kündigungsschutzprozessen
- die Verhandlung über Abfindungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- die rechtliche Beratung bei Strukturmaßnahmen im Betriebs- und Personalbereich (z. B. Personalabbau, Teilbetriebsschließungen, Betriebsübergänge)
- Beratung zu Befristung, Probezeit und Urlaub sowie Mobbing und Versetzung
- Beratung und Vertretung in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und tarifrechtlichen Fragen, Tarifvertragsrecht einschließlich Beamtenrecht und Eingruppierung sowie Personalvertretungsrecht
- Vertretung in Strafverfahren mit arbeitsrechtlichem Hintergrund (z.B. Disziplinarmaßnahmen)
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Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Beratung benötigen. In einem ersten Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die effektivste und für Sie sinnvollste Vorgehensweise und klären Sie in diesem Zusammenhang auch über hierfür anfallende Kosten auf.