by Pöppinghaus : Schneider : Haas
Vollkaskoversicherung muss bei fiktiver Abrechnung die Reparaturkosten einer Markenwerkstatt zahlen
In der Entscheidung vom 11.11.2015, Az. IV ZR 426/14, hat der Versicherungssenat des Bundesgerichtshofes die Rechte der Geschädigten bei einer fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens gestärkt.