by Pöppinghaus : Schneider : Haas
Neue Energieeinsparverordnung seit dem 1. Mai 2014 in Kraft
Bei Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts muss den potenziellen Käufern bzw. Mietern der Energieausweis vorgelegt werden. Bisher musste der Energieausweis nur “zugänglich” gemacht werden.