Eintritt in die Gemeinschaftspraxis
Wer als Arzt in eine Gemeinschaftspraxis (Berufsausübungsgemeinschaft) eintritt, muss nicht nur zulassungsrechtliche Hürden bewältigen – insbesondere in gesperrten Gebieten -, sondern ist au-tomatisch auch mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert.
Kündigung aufgrund Abwesenheit eines Facharztes bei ärztlichen Eingriffen
Das LAG Hamm betont nochmals die besondere Bedeutung der Anwesenheit eines Facharztes bei ärztlichen Eingriffen, insbesondere da das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit oder gar des Lebens betroffen ist.
Ambulante Behandlung von EU-Bürgern in Deutschland
Grundsätzlich können sich z.B. polnische oder tschechische Patienten auch bei sächsischen Kassenärzten behandeln lassen. Art. 20 VO (EG) 883/2004 setzt aber bei planbaren Behandlungen eine vorherige Genehmigung des ausländischen Krankenversicherungsträgers voraus.
Beteiligung des Arztes oder seiner Ehefrau an einem Leistungserbringer des Gesundheitswesens
Grundsätzlich ist es Ärzten berufsrechtlich und sozialrechtlich verboten, sich gesellschaftsrechtlich an einem anderen Leistungserbringer zu beteiligen, wenn durch Zuweisung oder Verordnung der Arzt einen wirtschaftlichen Vorteil für sich bei den Dienstleistungserbringern erzielt.
Haftungsmaßstab in der Pflege
Pflegekräfte in der ambulanten oder stationären Pflege sowie im Krankenhaus haften bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten unter Umständen deliktisch und damit auch persönlich.
Factoring auch bei Krankenhäusern möglich
Factoring kann die Liquidität und Kreditwürdigkeit eines Krankenhauses erhöhen.
Kompetenzüberschreitung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)
Das InEK hat entgegen der gelebten Praxis keine verfassungsrechtliche Berechtigung; abschließend über die Frage der Sachgerechtigkeit der Vergütung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus zu entscheiden.
Nachbesetzung Arztstelle im MVZ nur bei „echtem“ Antrag
Eine Arztstelle erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) einen vollständigen Antrag auf Nachbesetzung stellt. In besonderen Fällen kann eine Fristverlängerung um weitere maximal sechs Monate beantragt werden.
Radiologen in einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft?
Durch die Novellierung des GKV-VStG wurde auch § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV geändert und damit klargestellt, dass Teil-Berufsausübungsgemeinschaften dann nicht zugelassen sind, wenn ein Mitglied dieser Gemeinschaft lediglich medizinisch-technische Leistungen erbringen soll.