Nicht jeder Fehler im Impressum berechtigt zur Abmahnung
Grundsätzlich ist jeder Gewerbetreibende im Internet verpflichtet, ein vollständiges Impressum auf der eigenen Internetpräsenz anzugeben.
Die Gewerbeauskunftszentrale unterliegt vor dem OLG
Die Tätigkeit der Gewerbeauskunft-Zentrale GWE umfasst die Versendung von Vertragsformularen, die den Eindruck erwecken von einer Behörde zu stammen.
Unterlassungsanspruch beim Kopieren der eigenen Website?
Das OLG Celle hatte sich in einer neueren Entscheidung mit dem Thema des Urheberschutzes von Internetseiten zu befassen. Zu entscheiden war der Fall, ob das komplette Kopieren einer Internetseite oder über sogenannte Frames und das anschließende Einbinden in die fremde Homepage einen Unterlassungsanspruch des Betreibers der Homepage begründet.