Unwirksame Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen ohne MiLoG-Beachtung
Für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres. Arbeitgeber versuchen gern, die Unsicherheit eventueller Nachforderungen zu vermeiden und die Frist zur Geltendmachung von Forderungen aus dem Arbeitsvertrag durch eine arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfrist zu verkürzen.
Schlechterstellung durch Betriebsvereinbarung ohne Vorbehalt im Arbeitsvertrag unwirksam?
Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer gehen oftmals wie selbstverständlich davon aus, dass Betriebsvereinbarungen automatisch für alle Mitarbeiter gelten. Unternehmen nutzen diese Betriebsvereinbarungen als Instrument, um einheitliche Regelungen und Änderungen auch gegen den Widerstand einzelner Mitarbeiter durchzusetzen.
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes für GmbH-Geschäftsführer
Die Gruppe der Geschäftsführer in den mehr als 1,1 Millionen GmbHs ist sehr inhomogen. Sie umfasst viele (Fremd-)Geschäftsführer mit häufig relativ geringer Vergütung und geringem Handlungsspielraum, dies alles jedoch bei vollem Haftungsrisiko. Immer wieder suchen gerade solche Geschäftsführer den „Schutz des Arbeitsrechts“ – vor allem dann, wenn sie zuvor über Jahre als Arbeitnehmer für das Unternehmen tätig waren und womöglich nach ihrer Bestellung zum Vertretungsorgan der GmbH nicht einmal einen neuen Dienstvertrag erhalten haben, sondern auf der Basis ihres alten Arbeitsvertrages weiterarbeiten.
Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn ein sachlich rechtfertigender Grund vorliegt. Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber mit der Regelung des § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geschaffen. Danach ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages auch ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig.
Schriftform bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen
Das BAG muss sich immer wieder mit dem gesetzlichen Schriftformerfordernis bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages beschäftigen, weil es von Arbeitgebern offensichtlich nicht ernst genug genommen wird.
Rüstzeit als bezahlte Arbeitszeit – was Umkleidezeit und Computer-Hochfahren gemeinsam haben
Im entschiedenen Fall betrieb ein Unternehmen ein Callcenter mit flexiblen Arbeitszeiten. Für jeden Mitarbeiter wurde ein Arbeitszeitkonto geführt, in welchem Plus- und Minusstunden aufgeschrieben wurden. Bevor ein Mitarbeiter mit der Arbeit anfangen konnte, musste er den Computer hochfahren, sich einloggen, die für die Arbeit notwendigen Programme öffnen und systembedingte Anmeldevorgänge durchlaufen, z. B. Passwörter eingeben.
Fallstricke bei der Vertragsgestaltung: Probezeit und Kündigungsfrist
Das BAG hatte über Klauseln in einem Arbeitsvertrag zu entscheiden.
Überwachung eines Mitarbeiters mittels Keylogger ist ohne Verdacht unzulässig
Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber einen angestellten „Web-Entwickler“ mittels eines Keyloggers überwacht. Hierbei handelt es sich um eine Software, die es erlaubt, alle Tastatureingaben am Computer nachzuvollziehen und zudem noch regelmäßig Bildschirmfotos („Screenshots“) fertigte.
Überwachung mittels verdeckter Videoaufnahmen bei Anfangsverdacht zur Aufdeckung einer Straftat zulässig
Im hier besprochenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.10.2016 wurde – im Unterschied zum gesondert besprochenen Urteil vom 27.07.2017 – die Videoaufnahme eines Diebstahls für verwertbar erklärt. Warum?
Abschluss von Arbeitsverträgen/Änderungsverträgen
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2016 hat der Gesetzgeber den Wortlaut des § 309 Nr. 13 BGB geändert. Eine vorformulierte, arbeitsvertragliche Regelung zur Ausschlussfrist, die die rechtzeitige schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen fordert, ist danach unwirksam.