Die Laufzeit des Büro-Mietvertrags ist zu lang, die Zinsen aus alten Kreditverträgen sind deutlich zu hoch, überteuerte Leasingverträge bremsen die unternehmerische Entwicklung? Corona hat für viele Unternehmer schlagartig die Rahmenbedingungen verändert. Mit Hilfe eines neuen Sanierungsinstrumentes besteht die Möglichkeit, sich von derartigen unliebsamen Verträgen zu trennen und einen Schuldenschnitt zu vollziehen.
Neben der freien Verhandlung mit den betreffenden Gläubigern war eine geordnete Unternehmenssanierung bisher meist nur im Rahmen eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens möglich. Die EU hat dieses System durchbrochen und ein neues vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt. Dieses Verfahren sieht die vergleichsweise Einigung mit den Gläubigern im Rahmen eines Restrukturierungsplans vor, wobei allerdings die Möglichkeit besteht, einzelne Gläubiger zu überstimmen. Doch sowohl die Verhandlungen mit den Gläubigern als auch das Restrukturierungsverfahren selbst setzen zwingend ein tragfähiges und überzeugendes Sanierungskonzept voraus, welches von einem Restrukturierungsexperten begleitet werden muss. Wir unterstützen Unternehmer bei der Erstellung und Umsetzung des Sanierungskonzepts, um dabei etwaige persönliche Haftungsrisiken für den Geschäftsführer zu minimieren. Ebenso beraten wir Unternehmen, wenn deren Geschäftspartner in Schieflage geraten und sich verschiedener Sanierungsinstrumente bedienen.
Was passiert mit den “Corona-Krediten”, wenn diese zurückgezahlt werden müssen? Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde lediglich für die Überschuldung und zu- nächst nur bis zum Jahresende verlängert. Anschließend ist die Rückzahlungsverpflichtung für die Geschäftsleitung absehbar. Nach der Rechtsprechung des BGH reichen wenige Anzeichen aus, um verpflichtend einen Überschuldungsstatus aufstellen zu müssen und den Insolvenzgrund der Überschuldung haftungsrelevant ausschließen zu können. Damit dürfte gerade in den schwierigen Zeiten der Coronakrise jeder Geschäftsführer gehalten sein, das Unternehmen einer regelmäßigen Kontrolle zu unterwerfen. Das EU-Restrukturierungsverfahren ist geeignet, die das Unternehmen belastenden “Corona- Kredite” abzustoßen, solange man sich frühzeitig um die Sanierung bemüht, bevor eine Insolvenzantragspflicht tatsächlich vorliegt.
Diese und weitere Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten sind ein Themenschwerpunkt unseres 9. Unternehmertages am 3. Juni 2021 ab 16 Uhr im Bilderberg Hotel Bellevue Dresden. Weitere Informationen zu den geplanten Vorträgen sowie das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage.