Wettbewerbsrecht1. Dezember 2015
BGH 09.10.2014, I ZR 167/12
Die Bezeichnung „Energy & Vodka“ verstößt nicht gegen die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 – Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, da weder unmittelbar noch mittelbar zum Ausdruck kommt, dass das Getränk besondere Eigenschaften besitzt. In der Bezeichnung wird lediglich auf eine Eigenschaft des Produktes hingewiesen, welche alle Lebensmittel der entsprechenden Gattung aufweisen. Insoweit fehlt die besondere Zielrichtung dieser Werbeaussage und verstößt nicht gegen oben genannte Verordnung.