Die Übergabe eines Unternehmens ist für Unternehmensgründer ein emotional schwerer Schritt. Nicht selten ist ihr Unternehmen ein echtes Lebenswerk. Es bedarf viel Lebensenergie, Zeit und Engagement, um ein Unternehmen lebensfähig zu machen. Doch wenn nach Jahren des Aufbaus, der Konsolidierung, des Wachstums und auch mancher Krise langsam die Haare grau werden und erste Zeichen auf das Älterwerden hindeuten, stellt sich die Frage, wie lange man das Unternehmen noch führen kann oder will. Diese Frage ist verbunden mit vielfältigen Aspekten.
Zunächst stellt sich ganz persönlich die Frage: Was kommt nach meinem Leben als Unternehmer? Kann ich wirklich loslassen und mein Unternehmen an die nächste Generation, einen Mitarbeiter oder einen Käufer abgeben und mich zurückziehen? Diese Frage ist grundlegend und nicht zu vermischen mit den Fragen nach dem besten Weg, die Nachfolge zu gestalten. Vielmehr gegen die Antworten auf die Frage nach den ganz persönlichen Zielen in gewisser Weise die möglichen Wege vor, die es zu gestalten gilt. Auch wenn diese Fragen auf den ersten Blick keine juristischen Fragen sind, begleiten wir Unternehmer bereits in dieser Phase als Zuhörer, Ideengeber, Kritiker und versuchen den Findungsprozess im Hinblick auf mögliche Szenarien zu systematisieren. Nicht selten braucht diese Phase Zeit, manchmal Jahre, weshalb eine frühe Einbindung juristischer und steuerrechtlicher Begleitung sinnvoll ist.
So sind beispielsweise folgende Themen zu bearbeiten:
Auswirkung der geplanten Unternehmensnachfolge auf die Erbfolge und eventuell erforderliche Anpassungen testamentarischer Verfügungen
asymmetrische Beteiligung von Familienmitgliedern am Unternehmen und Beteiligung Minderjähriger
Definition und Regelung der Rolle des Gründers nach dem ersten Schritt (z.B. als Aufsichtsrat, Beirat, Vorsitzender einer Familienbeteiligungsgesellschaft, Arbeitnehmer, Vermieter der Betriebsgrundstücke)
Gestaltung des gesamten Verhandlungsprozesses mit potenziellen Übernehmern vom Abschluss einer Absichtserklärung (LOI), Geheimhaltungsvereinbarung und Gestaltung einer due Diligence im virtuellen Datenraum bis zu den eigentlichen Vertragsverhandlungen und Vertragskontrolle
Erarbeitung einer rechtlichen Konzeption zur Milderung steuerlicher Folgen bei der Unternehmensübertragung in Kooperation mit der Steuerberatung
Konzeption und rechtliche Absicherung von Rente und Zahlungen aus der Übertragung
rechtliche Gestaltung von Sonderzielen des Unternehmers wie z.B. lebenslange Mitnutzungsrechte von Räumen, Auflagen für den Umgang mit Arbeitnehmern oder die Ausrichtung des Unternehmens nach der Übertragung
Der richtige Zeitpunkt für die Übertragung ist nach unserer Auffassung erst dann gekommen, wenn die Übertragung mit den persönlichen Zielen des Unternehmers in Einklang steht. Doch der Findungsprozess braucht Zeit und sollte nicht in eine Lebensphase verschoben werden, in der sich die Ereignisse z.B. aufgrund einer Erkrankung überschlagen können oder die Kräfte des Unternehmers nicht mehr für die Bewältigung einer ernsten Krise des Unternehmens ausreichen.