Was muss geregelt werden? Sind die Ehegatten frei in der inhaltlichen Gestaltung ihrer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung? Ob Ehegattenunterhaltsansprüche, Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens oder die sogenannte Zugewinnausgleichsberechnung – die Rechtsprechung stellt Anforderungen an die Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen. Ein Rat der Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht, Diana Wiemann-Große
Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große
Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht (Scheidung/Trennung, Dresden)
Wenn eine Ehe scheitert, sollte eine einvernehmliche Klärung aller zur regelnden Fragen herbeigeführt werden, denn lange gerichtliche Verfahren sind nicht nur teuer, sondern wirken sich auf die gesamte Familie negativ aus.
1. Was muss geregelt werden? Welche Fragen juristisch zu klären sind, hängt von der konkreten Familiensituation ab, beispielsweise davon, ob die Eheleute gemeinsame minderjährige Kinder haben. Nach einer Grundsatzentscheidung zum Wechselmodell werden Betreuung und Umgangsrecht häufiger diskutiert.
2. Wie steht es mit Ehegattenunterhaltsansprüchen? Diese stehen im Raum, wenn ein Ehegatte zu Hause ist oder wesentlich weniger verdient als der andere. Hier muss die Höhe errechnet und die Dauer geregelt werden. In Ausnahmefällen kann auf nachehelichen Ehegattenunterhalt auch verzichtet werden. Bei der Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens ist eine sogenannte Zugewinnausgleichsberechnung durchzuführen.
3. Sind die Ehegatten frei in der inhaltlichen Gestaltung ihrer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung? Ist ein Ehegatte nach den Umständen des Einzelfalles unangemessen benachteiligt, kann das Gericht die Vereinbarung als unwirksam ansehen oder anpassen. Deshalb sollte auch mit anwaltlicher Hilfe besonderes Augenmerk auf die Wirksamkeit gelegt und beim Versorgungsausgleich eine vom Gesetz abweichende Regelungen mit strengeren Maßstäben bewertet werden als im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung. Der Einzelfall ist entscheidend und muss individuell geprüft werden.
Referentin:
Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht
Veranstaltungsort:
Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB, Maxstraße 8, 01067 Dresden » Anfahrt
vorherige Anmeldung zwingend erforderlich