by Pöppinghaus : Schneider : Haas
Rechtslage geklärt: Anspruch auf kostenfreie Erstkopie der Patientenakte
Nach dem Patientenrechtegesetz hat der Patient ein Recht auf Einsichtnahme in seine Patientenakte und kann Abschriften von dieser in Papier- oder in elektronischer Form verlangen. Aufgrund des in § 630g Abs. 2 Satz 2 BGB vorgesehenen Kostenerstattungsanspruchs haben Ärzte und Krankenhäuser regelmäßig die angefallenen Kosten für die Anfertigung und Versendung der Kopien verlangt. Neben der Regelung im Patientenrechtegesetz existiert jedoch die unionsrechtliche Regelung der DSGVO, wonach der Verantwortliche eine Kopie der personenbezogenen Daten unentgeltlich zur Verfügung stellen muss.