by Pöppinghaus : Schneider : Haas
Bedenkzeit von Patienten nach medizinischer Aufklärung
Der BGH hat in einer Leitsatzentscheidung bestätigt, dass es keine zwingend einzuhaltende Bedenkzeit zwischen der ärztlichen Aufklärung und der Einwilligung durch den Patienten bei medizinischen Behandlungen gibt.