Nicht selten kommt es im Erbfall zu Meinungsverschiedenheiten und Streit unter den Erben.
Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große
Rechtsanwältin
Diana Wiemann-Große
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Das belastet den Familienfrieden. Häufig leben die Erben in völlig verschiedenen Lebenssituationen. Die Beurteilung der Frage, ob eine zum Nachlass gehörende Immobilie verkauft oder selbst genutzt wird, wird dann auch unterschiedlich ausfallen.
Warum kann es zu Streitigkeiten unter den Erben kommen? Hat der Erblasser mehrere Erben testamentarisch bedacht oder sind nach dem Gesetz mehrere Erben zur Erbfolge berufen, befinden sie sich in einer sogenannten Erbengemeinschaft. Die gesamte Erbschaft muss einvernehmlich mit allen Erben auseinandergesetzt werden. Dies umfasst neben der Aufteilung von Geld und Immobilien auch die Geltendmachung von Forderungen und die Bedienung von Verbindlichkeiten. Insbesondere bei Immobilien gestaltet sich die einvernehmliche Erbauseinandersetzung oft schwierig.
Wer entscheidet im Streitfall? Können sich die Erben über die Verteilung des Nachlasses oder notwendige Maßnahmen zur Erhaltung der Erbmasse nicht einigen, ist ein kostenintensives Gerichtsverfahren unausweichlich. Bei Immobilien droht die Teilungsversteigerung.
Wie kann dieser Konflikt verhindert werden? Den entscheidenden Beitrag zur konfliktfreien Erbauseinandersetzung (also auch der Verteilung des Nachlasses) kann und muss der Erblasser zu Lebzeiten leisten. Durch die Abfassung eines rechtswirksamen und auf die konkrete Familien- und Vermögenssituation zugeschnittenen Testamentes kann er zur Konfliktvermeidung klare und verbindliche Regelungen anordnen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, neben Erben auch Vermächtnisnehmer einzusetzen, sodass größere Erbengemeinschaften verhindert werden. Bestehen Bedenken, dass sich die Erben über die Erbauseinandersetzung nicht einigen, kann man einen Testamentsvollstrecker bestimmen, welcher die Erbauseinandersetzung vornimmt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das Testament entsprechend den hohen gesetzlichen Anforderungen verfasst wird, da es sonst als unwirksam angesehen werden kann. Wenn Auslegungsschwierigkeiten entstehen, können diese wiederum zu Streit unter den Erben führen.
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Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große
am Mittwoch, dem 13.11.2019, um 18 Uhr in unserer Kanzlei
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