Erbrecht20. September 2012
AG Bad Segeberg, Urteil vom 30.11.2011, Az: 17 C 160/11 – Wird nach dem Tode des Rentenberechtigten fälschlicherweise vom Rententräger weiter Rente überwiesen, ist diese vom Erben zurückzuzahlen. Er ist insoweit ungerechtfertigt bereichert. Er kann sich auch nicht beim Verbrauch des Geldes auf eine sogenannte Entreicherung berufen.