OLG Koblenz, Beschluss vom 14.06.2012, Az.: 11 UF 359/12 – Für viele Scheidungsanwälte stellt sich in der Praxis die Frage, ob der Mandant Unterhalt zahlen muss, wenn der geschiedene Ehepartner in einer neuen Lebensgemeinschaft lebt. Dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz wurde nunmehr ein Fall zur Entscheidung vorgelegt, in welchem die geschiedene Ehefrau über mehr als 24 Monate mit ihrem neuen Partner einen gemeinsamen Haushalt führte, die Lebensgemeinschaft jedoch wieder aufgelöst wurde. Für uns Scheidungsanwälte stellt sich nunmehr die Frage, ob der ursprünglich bestehende Unterhaltsanspruch nach der Trennung der Ehefrau von ihrem neuen Lebenspartner wieder auflebt.
Das OLG Koblenz hat dies in seiner Entscheidung verneint. Mit der neuen Lebenspartnerschaft hatte sich der geschiedene Ehepartner aus der ehelichen Gemeinschaft auch wirtschaftlich vollständig herausgelöst. Lediglich im Interesse etwaiger minderjähriger Kinder kann von einem Aufleben des Unterhaltsanspruches ausgegangen werden.