Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Wirtschaftsprogramm aufgelegt, um Unternehmen während der Corona-Krise zu stützen. So ist die Insolvenzantragspflicht bis 30.09.2020 ausgesetzt. Doch nicht alle Unternehmen werden die Krise überwinden.
Jedes Unternehmen durchläuft regelmäßig unterschiedlich stark ausgeprägte Unter-nehmenskrisen, die im Rahmen eines Sanierungs- und Restrukturierungskonzeptes überwunden werden können.
Die außergerichtliche Sanierung umfasst die Einigung mit Gläubigern im Rahmen eines Schuldenbereinigungsplans, dem alle Gläubiger zustimmen müssen. Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der außergerichtlichen Entschuldung wurde von der EU eine neue Restrukturierungsrichtlinie verabschiedet, wonach u.a. einzelne Gläubiger über-stimmt werden können. Jedoch ist ein Restrukturierungsbeauftragter im Unternehmen zu integrieren. Dies verspricht, zahlreiche Insolvenzverfahren zu vermeiden und erhält sowohl die Bonität als auch die Struktur des Unternehmens; auch Haftungs- und An-fechtungsfälle werden vermieden. Entscheidend bleibt, sich frühzeitig um eine Sanie-rung zu bemühen, bevor eine Insolvenzantragspflicht vorliegt.
Ist der Weg der außergerichtlichen Sanierung versperrt, kann das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung mit einem Sachwalter als „Aufsichtsorgan“ in Frage kommen. Jedoch ist die Implementierung eines speziellen Sanierungsexperten zur Einhaltung der insol-venzspezifischen Vorschriften vorgeschrieben. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefug-nis bleibt aber in der Hand des Unternehmers bzw. der Geschäftsführung. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass die Person des Sachwalters nicht wie der Insolvenzver-walter allein vom Gericht bestimmt, sondern vom Unternehmen vorgeschlagen wird, sodass das Sanierungskonzept zum Tragen kommt.
Über diese und weitere Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten informieren wir am 1. September 2020 um 18 Uhr im Penck Hotel Dresden. Weitere Informationen dazu sowie das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage.