Ob ein Arbeitsverhältnis gewinnbringend für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verläuft, entscheidet sich bereits bei der Einstellung. Offene Verhandlungen, die in klaren Regelungen münden, vermeiden Unmut und Rechtsstreitigkeiten.
Wie schreibt man eine Stelle aus? Stellenanzeigen müssen diskriminierungsfrei und konkret formuliert sein. So ist es beispielsweise unzulässig, wenn ein „junger“ Bewerber gesucht wird. Berufserfahrung darf hingegen gefordert werden. Diskriminierende Ausschreibungen können zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen.
Wie gehe ich mit schwerbehinderten Bewerbern um? Eine Verpflichtung zur Einladung von Bewerbern mit einer Schwerbehinderung besteht nur für öffentliche Arbeitgeber, es sei denn, er ist für die Stelle offensichtlich ungeeignet. Beim Test im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens ist auf die besonderen Bedürfnisse des jeweiligen schwerbehinderten Menschen Rücksicht zu nehmen. Fördermöglichkeiten können die Einstellung und Finanzierung erleichtern und bei verschiedenen Trägern erfragt werden.
Darf der Bewerber im Vorstellungsgespräch lügen? Sind Sie schwanger? Sind Sie vorbestraft? Sind Sie schwerbehindert? Lügen haben kurze Beine. Das Fragerecht des Arbeitgebers ist aber nicht grenzenlos. Grundsätzlich ist beispielsweise die Frage nach der Schwangerschaft unzulässig. Sie kann ausnahmsweise dann zulässig sein, wenn feststeht, dass die Bewerberin die Stelle niemals antreten kann.
Worauf ist bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages zu achten? Oftmals werden Standardarbeitsverträge vorgelegt, die nicht im Einzelnen verhandelt werden. Es handelt sich dann nach der aktuellen Rechtsprechung um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unwirksam sein können, wenn sie nicht klar und verständlich formuliert sind.
Müssen Überstunden bezahlt werden? Immer noch findet sich in Arbeitsverträgen die Klausel, dass Überstunden und Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten sind. Solche Klauseln sind in vielen Fällen rechtlich unwirksam, da sie gegen das Transparenzgebot verstoßen und den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.
Die vorgenannten Fragen werden Ihnen durch die Fachanwälte für Arbeitsrecht, Herrn Philipp Schneider und Herrn Arnd Leser beantwortet.