Die Erfahrung lehrt, dass ein Erbfall nicht nur mit Trauer der Angehörigen, sondern oft auch mit ungeklärten Fragen oder Streitigkeiten rund um den Nachlass verbunden ist. Frau Rechtsanwältin Wiemann-Große entwirft Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen unter besonderer Berücksichtigung des Pflichtteilsrisikos. Sie erhalten kompetente Unterstützung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Erbauseinandersetzungen und bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen im Erbfall. Die gezielte Weitergabe des eigenen Vermögens, die finanzielle Absicherung von Angehörigen oder die Planung gesellschaftsrechtlicher Nachfolgeproblematiken von Firmen sollten möglichst frühzeitig geregelt werden. Wir beraten Sie zu folgenden Themenbereichen:
- Testamentserstellung, Erbverträge, vorweggenommene Erbfolge
- Vermögensübertragung bzw. Schenkung zu Lebzeiten
- Enterbung
- Pflichtteilsentzug bzw. Pflichtteilsverzichtserklärung
Nach Eintritt eines Erbfalls umfasst unsere Beratung und Vertretung vor allem
- Fragen der gesetzlichen Erbfolge (z.B. Rangfolge, Ehegattenerbrecht, Hausratsverteilung)
- Berechnung und Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Form- und Fristerfordernisse bei Ausschlagung einer Erbschaft
- sofern Grundstücke zum Nachlass gehören: Erbschein und Grundbuchberichtigung
- Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten
- Nachlassverwaltung bzw. Rechte und Pflichten der Mitglieder einer Erbengemeinschaft
- die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
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Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Beratung benötigen. In einem ersten Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die effektivste und für Sie sinnvollste Vorgehensweise und klären Sie in diesem Zusammenhang auch über hierfür anfallende Kosten auf.