Das kann teuer werden: Die falsche Testamentsgestaltung

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Das kann teuer werden: Die falsche Testamentsgestaltung

Das kann teuer werden: Die falsche Testamentsgestaltung

Bei eigenhändig verfassten Testamenten muss als Erbennachweis ein Erbschein beantragt werden. Es wird somit vom Nachlassgericht die Wirksamkeit des Testamentes überprüft. Entspricht es nicht den gesetzlichen Anforderungen, muss im Ernstfall auf Erteilung des Erbscheins geklagt werden. Dies ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Darüber hinaus kann die Auslegung eines nicht eindeutig verfassten Testaments durch das Nachlassgericht zu nicht gewollten Ergebnissen führen. Es ist daher zwingend auf die ordnungsgemäße Erstellung des Testamentes zu achten.

 

Fehlerhafter Inhalt:
Eine nicht unbedeutende Anzahl von eigenhändig verfassten Testamenten ist unwirksam bzw. birgt erhebliche Auslegungsschwierigkeiten. Der Gesetzgeber sieht als Möglichkeiten der testamentarischen Regelungen z.B. die Erbeinsetzung und die Vermächtnisregelung vor. Hierbei existieren im Einzelnen gravierende Unterschiede. So erhält nur der Erbe den Erbschein und nicht der Vermächtnisnehmer.

Besondere Fehlerquellen beim Berliner Testament:
Das Gesetz gibt Eheleuten die Möglichkeit, ihre testamentarischen Regelungen mit besonderen Folgen gemeinsam zu errichten. Es muss daher im Vorfeld genau überlegt werden, inwieweit der überlebende Ehegatte berechtigt ist, nach dem Tode des Erstversterbenden Änderungen des Testamentes vorzunehmen. Diese Abänderungsklauseln müssen klar und rechtsfehlerfrei definiert werden.

Pflichtteilsverzichtsverträge der Kinder:
Gerade beim Berliner Testament, in welchem sich die Ehegatten zunächst wechselseitig als Erben einsetzen, muss immer an Pflichtteilsverzichtsverträge der gemeinsamen Kinder nach dem Tode des Erstversterbenden gedacht werden.

 

Umfassende Informationen zu dieser rechtlichen Problematik erhalten Sie bei einem kostenfreien Vortrag von Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große am Donnerstag, dem 10.04.2025, 18 Uhr, in unserer Kanzlei Pöppinghaus :  Schneider : Haas auf der Maxstraße 8, 01067 Dresden. Wir bitten um Anmeldung unter (0351) 4818125, per E-Mail oder über unsere Homepage.

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    Datum

    10 Apr. 2025

    Uhrzeit

    18:00 - 19:30

    Veranstaltungsort

    Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB
    Maxtraße 8, 01067 Dresden
    Kategorie

    Referenten

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