Das Gesetz gibt Eheleuten die Möglichkeit, ihre testamentarischen Regelungen mit besonderen Folgen gemeinsam zu errichten. Eine nicht unbedeutende Anzahl eigenhändig verfasster Testamente ist jedoch unwirksam oder birgt erhebliche Auslegungsschwierigkeiten.
1. Inhalt: Der Gesetzgeber sieht als Möglichkeiten der testamentarischen Regelung z.B. die Erbeinsetzung und die Vermächtnisregelung vor. Hierbei existieren im Einzelnen gravierende Unterschiede. So erhält nur der Erbe den Erbschein und nicht der Vermächtnisnehmer. Wird im Testament die falsche Regelung aufgenommen, kann dies für die betreffende Person im Ernstfall gravierende finanzielle Auswirkungen haben und Nachteile mit sich bringen.
2. Die „Abänderungsklausel“: Bei der Testamentserstellung muss genau überlegt werden, inwieweit der überlebende Ehegatte berechtigt ist, nach dem Tode des Erstversterbenden Änderungen im Testament vorzunehmen. In der Regel soll dem überlebenden Ehegatten die Möglichkeit gegeben werden, unter den gemeinsamen Abkömmlingen Änderungen vorzunehmen. Ist diese Passage im Testament jedoch rechtlich fehlerhaft formuliert, kann dies beispielsweise zur Enterbung vorehelicher Kinder führen.
3. Pflichtteilsverzichtsverträge der Kinder: Gerade beim Berliner Testament, in welchem sich die Ehegatten zunächst wechselseitig als Erben einsetzen, muss an Pflichtteilsverzichtsverträge der Kinder nach dem Tode des Erstversterbenden gedacht werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der überlebende Ehegatte beispielsweise bei Immobilien nicht unbedeutende Beträge als Pflichtteilsansprüche zur Auszahlung bringen muss. Dies kann zur Existenzgefährdung führen.
Umfassende Informationen zur rechtlichen Problematik der Errichtung eines Berliner Testamentes erhalten Sie bei einer kostenfreien Informationsveranstaltung mit Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große am Mittwoch, dem 16.09.2020, um 18 Uhr, in unserer Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas, Maxstraße 8, 01067 Dresden. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um telefonische Voranmeldung unter (0351) 4818125.