Jede Trennung ist von Emotionen begleitet. Da es dabei nicht selten auch um die wirtschaftliche Existenz der Kinder geht, ist bedachtes Handeln bei der Regelung folgender Punkte wichtig.
1. Der falsche Zeitpunkt für die Stellung des Scheidungsantrages: Im Falle der Schei-dung kann der Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Dabei werden die gesamten Vermögens-positionen der Eheleute zum Zeitpunkt der Heirat und zum Zeitpunkt der Zustellung des Schei-dungsantrages verglichen. Derjenige, der den höheren Zugewinn erwirtschaftet hat, ist dem ande-ren Ehegatten zum Ausgleich des hälftigen Differenzbetrages verpflichtet.
2. Die falsche Regelung zur gemeinsamen Immobilie: Ist eine gemeinsame Immobilie vorhanden, sollte geklärt werden, ob ein Ehegatte diese übernehmen kann. Derjenige, der das Eigentum überträgt, sollte darauf achten, dass er aus den Kreditverbindlichkeiten durch die Bank entlassen wird. Eine Freistellung im Innenverhältnis ist dafür nicht ausreichend. Ferner muss nach dem Vergleich des Verkehrswertes der Immobilie mit den valutierenden Kreditverbindlichkeiten über Ausgleichszahlungen verhandelt werden.
3. Die falsche Berechnung von Unterhaltsansprüchen: Ehegattenunterhaltsansprüche und Kindesunterhaltsansprüche sind meist die finanzielle Grundlage für die weitere Zukunft. Eine fehlerhafte Berechnung kann unter Umständen nicht korrigiert werden. So ist z.B. darauf zu achten, dass zu dem unterhaltsrechtlich relevanten Nettoeinkommen nicht nur das Arbeitsentgelt, sondern auch ein Dienstwagen oder das mietfreie Wohnen in einer Immobilie zählen. Ferner kön-nen insbesondere beim Kindesunterhalt nicht ohne Weiteres sämtliche Kreditverbindlichkeiten in Abzug gebracht werden.
Um sich trotz aller Emotionen über diese Punkte zu einigen, sollten diese mit anwaltlicher Hilfe geklärt werden. Ziel dabei ist der Abschluss einer außergerichtlichen Trennungs- und Scheidungs-folgenvereinbarung zur Vermeidung langjähriger und kostenintensiver Gerichtsverfahren.
Umfassende Informationen zu dieser rechtlichen Problematik erhalten Sie bei einem kostenfreien Vortrag von Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große am Mittwoch, dem 27.11.2019, 18 Uhr, in unserer Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsan-wälte PartGmbB, Maxstraße 8, 01067 Dresden. Wir bitten um telefonische Anmeldung unter 0351/4818125.