Nachbesetzung in der Arztpraxis
Ist eine Arztpraxis noch veräußerbar, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, meinen Versorgungsauftrag zu erfüllen, aber keinen Käufer finde?
Vorsicht bei Antrag auf Ruhen der Zulassung vor Praxisverkauf
Wenn eine Krankheit die Lebensplanung durchkreuzt und nicht sofort ein Nachbesetzungsverfahren durchgeführt werden soll, drohen bei der Praxisverwertung rechtliche Gefahren.
Firmenabsicherung – die richtige Pflichtteilsstrafklausel
In der Praxis kommt im Rahmen der Testamentsgestaltung der Pflichtteilsstrafklausel eine besondere Bedeutung zu. Gerade bei Firmenvermögen kann diese nicht unerhebliche Auswirkungen haben.
Teilnahme an Einschulungsfeier des Kindes kann umgangsberechtigtem Elternteil verwehrt werden
Die Teilnahme getrennter Elternteile an der Einschulung des gemeinsamen Kindes ist nur möglich, wenn beide Eltern spannungsfrei daran teilnehmen können und nicht die familiäre Belastung in die Veranstaltung hineintragen.
Das neue Gesellschaftsregister der GbR
Der Gesetzgeber hat das Personengesellschaftsrecht reformiert und ein GbR-Gesellschaftsregister eingeführt. Die Eintragung existierender bzw. zu gründender GbR nach notarieller Beurkundung ist freiwillig.
Entlastungsassistenz für Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Häufig sind Vertragsärztinnen und -ärzte besorgt, dass die Betreuung ihrer Kinder neben der Praxisführung zu kurz kommt. Hier bietet der Einsatz von Entlastungsassistenten eine gute Möglichkeit, die anfallende Arbeit aufzuteilen.
Neue gesetzliche Regelungen im Kaufrecht erfordern Anpassung neuer Verträge
Neue gesetzliche Regelungen, die vor allem Verbraucher stärker schützen sollen, erfordern von Unternehmern zeitnah eine sorgfältige Prüfung und Anpassung der AGB und sonstiger Verträge.
Keine Anordnung eines Wechselmodells bei funktionierendem Umgang
Häufig wird über die Frage einer Umgangsregelung mit den gemeinsamen Kindern und über das Wechselmodell vor Gericht gestritten.
Kinderfotos in Social Media nur mit Zustimmung beider Eltern
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass für die Verbreitung von Fotos eines Kindes in sozialen Medien die Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich ist.
Kein Betriebsrisiko bei Betriebsschließung durch behördliche Anordnung
Im Falle einer behördlich angeordneten Betriebsschließungspflicht liegt kein Fall des Betriebsrisikos nach § 615 S. 3 BGB vor – der Arbeitgeber ist daher nicht zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet.