Erhöhung des Bußgeldes bei vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung
Überschreitet ein Fahrzeugführer die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 40 %, kann das Bußgeld erhöht werden.
Bei preisgebundenen Arzneimitteln ist die Gewährung eines geldwerten Vorteils unzulässig
Im entschiedenen Fall hatten Apotheker Gutscheine für eine Rolle Geschenkpapier beziehungsweise ein Paar Kuschelsocken ausgegeben und angeboten, diese „bei Abgabe eines Rezeptes“ einzulösen. Gegen das hiergegen ausgesprochene Verbot der Apothekerkammer hatten die Apothekerinnen geklagt.
Das elektronische Transparenzregister
Im Juni 2017 ist das neue Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten. Dieses sieht aus Gründen der Verhinderung, aber auch Verfolgung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unter anderem die Einführung eines elektronisch geführten Transparenzregisters vor.
Beweislast des Vermieters bei Betriebskostenabrechnungen
Mit seinem Urteil hat der Bundesgerichtshof die Darlegungs- und Beweislast bei der Betriebskostenabrechnung auf den Vermieter umverteilt und dem Mieter einen Anspruch auf Einsicht in die einzelnen Ablesedokumente und Abrechnungen der anderen Mieter in einem Mehrfamilienhaus zugesprochen.
Rüstzeit als bezahlte Arbeitszeit – was Umkleidezeit und Computer-Hochfahren gemeinsam haben
Im entschiedenen Fall betrieb ein Unternehmen ein Callcenter mit flexiblen Arbeitszeiten. Für jeden Mitarbeiter wurde ein Arbeitszeitkonto geführt, in welchem Plus- und Minusstunden aufgeschrieben wurden. Bevor ein Mitarbeiter mit der Arbeit anfangen konnte, musste er den Computer hochfahren, sich einloggen, die für die Arbeit notwendigen Programme öffnen und systembedingte Anmeldevorgänge durchlaufen, z. B. Passwörter eingeben.
Besondere Aufklärungspflichten für Ärzte bei sogenannten Neulandmethoden
Die ärztlichen Aufklärungspflichten sind immer wieder Streitgegenstand von Gerichtsentscheidungen. So auch in dem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm. Dieses entschied, dass eine Einwilligung des Patienten in eine neuartige Operationsmethode unwirksam ist, wenn der Arzt zuvor nicht explizit darauf hingewiesen hat, dass unbekannte Komplikationen auftreten können.
Schriftform bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen
Das BAG muss sich immer wieder mit dem gesetzlichen Schriftformerfordernis bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages beschäftigen, weil es von Arbeitgebern offensichtlich nicht ernst genug genommen wird.