Vorsicht bei Verstoß gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot!
Es ist grundsätzlich zulässig, wenn unabhängige und fachkundige Stellen Ärzte oder medizinische Einrichtungen auf ihre Qualität prüfen und bei erfolgreicher Überprüfung ein Prüfsiegel vergeben.
Das Landgericht München I hat nun jedoch einer Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbandes stattgegeben und entschieden, dass die Vergabe des „Ärzte-Siegels“ durch das Magazin „Focus“ gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot verstößt. Der Verlag vergibt die Siegel einmal im Jahr gegen ein Entgelt von rund 2.000 Euro an Ärzte und Ärztinnen, die daraufhin als „Top-Mediziner“ ausgezeichnet oder mit der „Focus-Empfehlung“ versehen werden.
Das Siegel gleicht einem Prüfzeichen und erweckt fälschlicherweise den Eindruck, dass eine neutrale und sachgerechte Prüfung stattgefunden habe. Gegenüber Verbrauchern würde damit der Anschein erweckt, dass ein Vergleich mit anderen Ärzten der gleichen Fachgruppe erfolgt sei. Die Verwendung von Prüfsiegeln gegen Entgelt zur Finanzierung redaktioneller Beiträge sei zudem unüblich.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Urteil des Landgerichts München I vom 13.02.2023 – Az. 4 HKO 14545/21)