BGH-Entscheidung zum Informationsrecht des Patienten
Bei medizinischen Behandlungen müssen die Patienten zwingend über mögliche Risiken und Folgen des medizinischen Eingriffs aufgeklärt werden. Hierbei hat der Arzt eine wichtige Informationspflicht zu beachten, die er erfüllen muss, bevor der Patient seine Zustimmung zur Behandlung gibt. Nach dieser Aufklärung hat der Patient ein Recht auf eine angemessene Bedenkzeit, bevor er eine endgültige Entscheidung trifft.
In der aktuellen Rechtsprechung wird dieses Recht auf Bedenkzeit als Teil des Informationsrechts des Patienten angesehen. Dies bedeutet, dass der Patient ausreichend Zeit und Gelegenheit haben muss, sich über die Risiken und Folgen der Behandlung klar zu werden. Die Dauer der Bedenkzeit hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und muss immer individuell beurteilt werden. Es gibt kein starres Zeitlimit. Möglicherweise benötigen einige Patienten mehr Zeit, um über die Behandlung nachzudenken, insbesondere wenn es sich um eine komplexe oder schwerwiegende medizinische Maßnahme handelt. In solchen Fällen muss der Arzt dem Patienten ausreichend Zeit einräumen, um sich zu entscheiden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Leitsatzentscheidung nun bestätigt, dass es keine zwingend einzuhaltende Bedenkzeit zwischen der ärztlichen Aufklärung und der Einwilligung durch den Patienten bei medizinischen Behandlungen gibt. Der Patient kann auch sofort nach der Aufklärung durch den Arzt entscheiden, ob er eine Behandlung vornehmen lassen will oder nicht. Die Entscheidung liegt allein bei dem Patienten. Der BGH hat damit die Entscheidung eines Oberlandesgerichts aufgehoben, das festgestellt hatte, dass dem Patienten keine Bedenkzeit zwischen der Aufklärung und der Entscheidung eingeräumt wurde.
Darüber hinaus hat der Patient die Möglichkeit, seine Zustimmung zur Behandlung jederzeit zu widerrufen, auch wenn die Bedenkzeit bereits abgelaufen ist. In diesem Fall muss der Arzt die Behandlung unverzüglich einstellen.
Fazit: Das Recht auf Bedenkzeit ist ein wichtiger Bestandteil des Informationsrechts des Patienten. Es obliegt dem Arzt, dem Patienten ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben, um sich nach entsprechender Aufklärung für oder gegen die vorgeschlagene Behandlung zu entscheiden. Eine starre Grenze für die Einräumung der Bedenkzeit gibt es nicht.
(BGH-Urteil vom 20.12.2022, VI ZR 375/21)