In diesem komplexen Rechtsgebiet vertreten wir Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Therapeuten ebenso wie Geschäftsführer privater Kliniken. Während sich Fachanwälte für Medizinrecht meist mit zivilrechtlichen Vertragsgestaltungen und zulassungsrechtlichen Anforderungen auseinandersetzen, ist im Ermittlungsverfahren gegen einen Mediziner strafrechtliches Fingerspitzengefühl gefragt.
Zum Medizinstrafrecht zählen alle Sachverhalte, die einen Bezug zu medizinischer Betreuung oder Behandlung aufweisen und im Zusammenhang mit Beteiligten des Gesundheitswesens stehen. Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Individualverteidigung von Ärzten und Zahnärzten, wegen eines Behandlungsfehlers oder Regressforderungen. Aber auch Delikte aus dem allgemeinen Strafrecht wie der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung als Folgen von Behandlungsfehlern gehören zum Arztstrafrecht.
Inzwischen weitet sich der Blick aufgrund steigenden Wettbewerbsdrucks im Gesundheitssektor auf Strafbarkeitsmöglichkeiten wie Bestechung und Bestechlichkeit, Untreue, Verstöße gegen das Transplantationsgesetz oder das Arzneimittelgesetz.
Relevant für Ärzte können auch typische Themenfelder des Wirtschaftsstrafrechts sein, wie beispielsweise Korruptionsdelikte oder Steuerhinterziehung. Auch bei streitigen Abrechnungsfragen kommt es immer wieder auch zu Betrugsvorwürfen gegen Ärzte (Abrechnungsbetrug). In der präventiven Beratung werden Fragestellungen im Vorfeld möglicher Ermittlungsverfahren beleuchtet. Ziel unserer Tätigkeit ist es, das Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen.
Die Folgen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens treffen die beteiligten Ärzte, Apotheker oder Therapeuten in besonderem Maße – nicht nur die strafrechtlichen Nebenfolgen, die jedem Beschuldigten eines Strafverfahrens drohen (z.B. Abschöpfung von Vermögenswerten oder zivilrechtliche Schadenersatzansprüche), auch negative Berichterstattung hat nicht selten existenzbedrohende Wirkung für Kliniken oder niedergelassene Ärzte. Strafrechtliche Ermittlungen bergen schließlich auch erhebliche berufsrechtliche und zulassungsrechtliche Gefahren: Wird eine Verletzung von Berufspflichten z.B. bei niedergelassenen Ärzten festgestellt, kann neben strafrechtlichen und haftungsrechtlichen Konsequenzen auch die Entziehung der Kassenarztzulassung oder sogar die Entziehung der Approbation drohen.
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Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Beratung benötigen. In einem ersten Gespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die effektivste und für Sie sinnvollste Vorgehensweise und klären Sie in diesem Zusammenhang auch über hierfür anfallende Kosten auf.