Wie gestalte ich mein Testament richtig?
Häufig werden die Anforderungen an die Gestaltung eines Testamentes unterschätzt. Viele denken, dass die laienhafte Formulierung „Mein letzter Wille“ bedeutet, dass jeder Festlegungen nach seinem freien Ermessen treffen kann. Dem ist nicht so. Im Gesetz ist eine Vielzahl von Wirksamkeitsvoraussetzungen definiert. Werden diese nicht eingehalten, droht die Unwirksamkeit des Testamentes.
Es gibt nicht DAS richtige Testament. Die einzelnen testamentarischen Regelungen müssen immer auf die jeweilige Familien- und Vermögenssituation angepasst sein. Patchworkfamilien sind dem Erbrecht fremd und bedürfen daher besonderer Regelungen, damit z.B. die eigenen Kinder abgesichert werden.
Für die Regelung des Nachlasses ist die Errichtung eines Testamentes grundsätzlich immer empfehlenswert, da es nach dem gesetzlichen Erbrecht oft mehrere Erben und damit sogenannte Erbengemeinschaften gibt. Viele ohne juristische Hilfe verfasste Testamente führen zu Auslegungsschwierigkeiten oder zu Streit unter den Erben, denn die strengen formellen und inhaltlichen Anforderungen an ein Testament werden häufig nicht hinreichend beachtet.
Bei der Gestaltung ist zu beachten, dass die Erben nicht nur Vermögen erwerben, sondern auch in alle Verpflichtungen eintreten. Im Unterschied hierzu erhält ein Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Gegenstandes. Auch den Erben können einzelne Gegenstände zugewiesen werden, wobei gesetzliche Ausgleichsansprüche zu berücksichtigen sind. Wählt der Erblasser für sein Testament die falsche Gestaltungsform, kann dies für die Erben negative Auswirkungen haben.
Soll der überlebende Ehegatte allein erbberechtigt sein, empfiehlt es sich, dass die Kinder einen wirksamen Pflichtteilsverzicht nach dem Tod des Erstversterbenden erklären. Anderenfalls steht ihnen ein Pflichtteilsanspruch zu, der sich am Wert des Gesamtnachlasses und somit auch am Verkehrswert einer eventuell vorhandenen Immobilie bemisst. Das führt nicht selten zur Existenzgefährdung.
Umfassende Informationen zur rechtlichen Problematik der Testamentserrichtung erhalten Sie bei einem kostenfreien Vortrag von Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große am Dienstag, dem 26.03.2024, 18 Uhr in der Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB, Maxstraße 8, 01067 Dresden. Wir bitten um Anmeldung unter (0351) 4818125 oder über unsere Homepage.
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Referenten
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Diana Wiemann-GroßeFachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht