Unternehmensnachfolge light
Sie wollen Ihr Unternehmen verkaufen und finden keinen Käufer? Auch Ihre leitenden Mitarbeiter winken ab: Der Kaufpreis erscheint ihnen unerschwinglich, die Verantwortung zu groß. Doch eventuell könnten gerade Ihre verdienten und fähigen Mitarbeiter das Unternehmen in die Zukunft führen, wenn sie sich nur trauen würden.
Man kann zwar „keinen Hund zum Jagen tragen“. Doch das Modell der Unternehmensübertragung kann so gestaltet werden, dass die Angst vor einer finanziellen oder persönlichen Überforderung beherrschbar wird. Dies erreichen wir z.B. mit einem vertraglichen Phasenmodell, bei dem auch „Ausstiegsoptionen“ für den Mitarbeiter vorgesehen werden können. Ihre Abfindung – also der Kaufpreis für die Unternehmensübertragung – kann das Unternehmen übernehmen. Ein solches Modell der „Innenfinanzierung der Abfindung“ muss individuell auf die betroffenen Akteure und das Unternehmen zugeschnitten werden.
Soll eine solche Unternehmensnachfolge gelingen, müssen sich die vertraglichen Regelungen einerseits am wirklichen Wert des Unternehmens unter Fortführungsbedingungen ausrichten und andererseits die Tatsache berücksichtigen, dass nur die Fortführung des Unternehmens diesen Wert generiert. Damit rücken das Eigenkapital und die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens in den Fokus der Überlegungen. Die Höhe der Abfindung und der Zeitpunkt der jeweiligen Ratenzahlungen auf diese Abfindung dürfen die Leistungsfähigkeit des Unternehmens nicht überfordern. Strategische Kaufpreise, also Kaufpreise, die nicht allein auf der Basis von Eigenkapital und Ertragskraft gerechnet werden, sind bei einer solchen Unternehmensübertragung seriös nicht zu erwarten.
Gleichwohl ist eine solche Unternehmensübertragung für Mitarbeiter ohne Gang zur Bank zu bewerkstelligen und für Sie als Inhaber eine Möglichkeit, den inneren Wert Ihres Unternehmens zu heben. Bis zur vollständigen Zahlung der Abfindung kann Ihre Beteiligung am Unternehmen zurückgehalten werden. Es lassen sich bis dahin für Sie auch Kontrollrechte und Rücktrittsrechte vertraglich vorsehen.
Das ist es, was wir unter einer „Unternehmensnachfolge light“ verstehen. Gern beraten wir Sie dazu.