Wenn eine Ehe scheitert, sollte ohne Rosenkrieg die gemeinsame Klärung aller zu regelnden Fragen angestrebt werden. Lange gerichtliche Verfahren sind in der Regel nicht nur teuer, sondern wirken sich auf die gesamte Familie negativ aus. Ziel sollte es daher sein, im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung alle rechtlichen Fragen einvernehmlich zu regeln.
Was muss geregelt werden?
Welche Fragen juristisch zu klären sind, hängt von der konkreten Familiensituation ab. Haben die Eheleute gemeinsame minderjährige Kinder, werden nach einer Grundsatzentscheidung des BGH zum Wechselmodell häufig die Betreuung der Kinder und der Umgang diskutiert. Ist ein Ehegatte nicht berufstätig oder verdient wesentlich weniger als der andere, stehen Ehegattenunterhaltsansprüche im Raum. Deren Höhe muss errechnet und ihre Dauer geregelt oder stattdessen auf nachehelichen Ehegattenunterhalt verzichtet werden. Daneben muss das eheliche Vermögen auseinandergesetzt werden. Hierbei ist der sogenannte Zugewinnausgleich zu berechnen. Bei einer gemeinsamen Immobilie sollte entschieden werden, ob ein Ehegatte diese gegen eine Ausgleichszahlung und der Enthaftung des anderen Ehegatten bei der Bank übernehmen kann.
Sind die Ehegatten frei in der inhaltlichen Gestaltung ihrer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung?
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat Anforderungen an die Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen gestellt. Wird ein Ehegatte nach den Umständen des Einzelfalles unangemessen benachteiligt, kann das Gericht die Vereinbarung als unwirksam ansehen oder anpassen. Daher sollte mit anwaltlicher Hilfe besonderes Augenmerk auf die Wirksamkeit der zu treffenden Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung gelegt werden. So sind beim Versorgungsausgleich vom Gesetz abweichende Regelungen mit strengeren Maßstäben zu bewerten als im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung. Hier ist der Einzelfall entscheidend und muss individuell geprüft werden.
Umfassende Informationen darüber, wie eine Trennung im Einvernehmen gelingen kann, erhalten Sie bei einer kostenfreien Informationsveranstaltung von Frau Rechtsanwältin Diana Wiemann-Große am Donnerstag, dem 15.10.2019, 18:00 Uhr, in unserer Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas, Maxstraße 8, 01067 Dresden. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um telefonische Voranmeldung unter (0351) 4818125.