by Pöppinghaus : Schneider : Haas
Schriftform bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen
Das BAG muss sich immer wieder mit dem gesetzlichen Schriftformerfordernis bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages beschäftigen, weil es von Arbeitgebern offensichtlich nicht ernst genug genommen wird.